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Strafrecht

„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“ Prof. Dr. Hans Dahs

Strafverfahren können für die Betroffenen eine sehr belastende und / oder sogar existenzbedrohende Situation darstellen. Im Strafverfahren können Sie Fehler machen, die später nur schwer oder gar nicht mehr ausgeglichen werden können. Die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren. Ohne frühzeitige Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht kann es dazu kommen, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden, obwohl durch die rechtzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts eine Verfahrenseinstellung oder eine geringere Strafe möglich gewesen wäre.

Lassen Sie sich bereits in der ersten Vernehmung bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Es stellt einen weit verbreiteten Irrtum dar, man könne als Angeklagter in der Hauptverhandlung noch seine Unschuld beweisen.

Tatsächlich enden weniger als 3 % aller Hauptverhandlungen mit einem Freispruch. Statistisch belegt ist hingegen, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers nicht nur die Dauer der Zwangsmaßnahmen wie etwa Untersuchungshaft verkürzt, sondern im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.

In folgenden Rechtsgebieten im Bereich des Strafrechts und des Nebenstrafrechts bietet das Strafverteidigerkontor die Vertretung und Beratung an:

W

Arztstrafrecht und Arzthaftungsrecht

W

Bestechung und Korruption

W

Bilanzfälschung und Insolvenzstrafrecht

W

Betriebsunfälle (Fahrlässigkeitsvorwürfe)

W

Disziplinar- und Berufsrecht

W

Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmensleitungsorganen

W

Steuer(straf-)verfahren

W

Internationales Strafrecht und Rechtshilfeverfahren

W

Ordnungswidrigkeitenrecht (Geldbuße gegen Unternehmen,Verkehrsrecht)

W

Produkthaftung und Strafrecht

W

Straftaten von Amtsträgern

W

Straftaten von Amtsträgern

W

Wirtschaftsstrafrecht

W

Vermögensabschöpfung und Verfall

 Bitte nutzen sie in dringenden Fällen den Notfall-Service für Mandanten, die unmittelbar einen Anwalt benötigen.

Strafrecht

„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“ Prof. Dr. Hans Dahs

Strafverfahren können für die Betroffenen eine sehr belastende und / oder sogar existenzbedrohende Situation darstellen. Im Strafverfahren können Sie Fehler machen, die später nur schwer oder gar nicht mehr ausgeglichen werden können. Die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren. Ohne frühzeitige Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht kann es dazu kommen, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden, obwohl durch die rechtzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts eine Verfahrenseinstellung oder eine geringere Strafe möglich gewesen wäre.

Lassen Sie sich bereits in der ersten Vernehmung bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Es stellt einen weit verbreiteten Irrtum dar, man könne als Angeklagter in der Hauptverhandlung noch seine Unschuld beweisen.

Tatsächlich enden weniger als 3 % aller Hauptverhandlungen mit einem Freispruch. Statistisch belegt ist hingegen, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers nicht nur die Dauer der Zwangsmaßnahmen wie etwa Untersuchungshaft verkürzt, sondern im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.

In folgenden Rechtsgebieten im Bereich des Strafrechts und des Nebenstrafrechts bietet das Strafverteidigerkontor die Vertretung und Beratung an:

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Arztstrafrecht und Arzthaftungsrecht

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