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Arbeitsrecht

Im Bereich des kollektiven und Individualarbeitsrechts geht es nicht immer sofort um eine gerichtliche Auseiandersetzung. Häufig lässt sich das arbeitsrechtliche Problem mit Hilfe juristischer Beratung klären, ohne dass es zu einem Arbeitsgerichtsverfahren kommt.

Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes, sowei bei Auseiandersetzungen im kollektiven Arbeitsrecht, liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratungstätigkeit, wenn es um die Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht.

Dabei sind die Besonderheiten des Arbeitsrechts zu beachten. Hierzu gehört u.a., dass dem Mandanten unter Umständen mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient ist. Anzustreben sind -wie auch in allen anderen Bereichen des Lebens- praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Aber auch für die Arbeitgeber besteht häufig das Interesse, ein arbeitsrechtliches Problem mit einem Mitarbeiter durch eine geeignete außergerichtliche Maßnahme zu lösen. Dazu gehört es auch, eine so genannte Win-Win-Situation zu finden, welche den gegenläufigen Interessen der Parteien gerecht wird. Diese muss mit den gesetzlichen Möglichkeiten abgeglichen werden, um letztendlich ein tragfähiges Ergebnis zu finden, welches dann notfalls mit den notwendigen Mitteln durchgesetzt werden kann.

Auch die frühzeitige Gestaltung von Arbeitsverträgen trägt dazu bei, arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und zur Rechtsklarheit beizutragen. Auch dabei müssen die unterschiedlichen Interessen gestalterisch berücksichtigt werden. Auch in diesem Bereich steht unsere Kanzlei den Mandanten beratend zur Seite.

Unserem Universalitätsprinzip folgend vertreten wir hierbei sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern.

Arbeitsrecht

Im Bereich des kollektiven und Individualarbeitsrechts geht es nicht immer sofort um eine gerichtliche Auseiandersetzung. Häufig lässt sich das arbeitsrechtliche Problem mit Hilfe juristischer Beratung klären, ohne dass es zu einem Arbeitsgerichtsverfahren kommt.

Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes, sowei bei Auseiandersetzungen im kollektiven Arbeitsrecht, liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratungstätigkeit, wenn es um die Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht.

Dabei sind die Besonderheiten des Arbeitsrechts zu beachten. Hierzu gehört u.a., dass dem Mandanten unter Umständen mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient ist. Anzustreben sind -wie auch in allen anderen Bereichen des Lebens- praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Aber auch für die Arbeitgeber besteht häufig das Interesse, ein arbeitsrechtliches Problem mit einem Mitarbeiter durch eine geeignete außergerichtliche Maßnahme zu lösen. Dazu gehört es auch, eine so genannte Win-Win-Situation zu finden, welche den gegenläufigen Interessen der Parteien gerecht wird. Diese muss mit den gesetzlichen Möglichkeiten abgeglichen werden, um letztendlich ein tragfähiges Ergebnis zu finden, welches dann notfalls mit den notwendigen Mitteln durchgesetzt werden kann.

Auch die frühzeitige Gestaltung von Arbeitsverträgen trägt dazu bei, arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und zur Rechtsklarheit beizutragen. Auch dabei müssen die unterschiedlichen Interessen gestalterisch berücksichtigt werden. Auch in diesem Bereich steht unsere Kanzlei den Mandanten beratend zur Seite.

Unserem Universalitätsprinzip folgend vertreten wir hierbei sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern.